Weltgenusserbe
Genuss hat eine Heimat

Unter der Marke WeltGenussErbe Bayern wirbt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für bayerische Agrarprodukte und Lebensmittel, Weine und Spirituosen, die von der Europäischen Union als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) anerkannt sind.

Der Duft von Nürnberger Bratwürsten zieht durch die Innenstadt, ein beherzter Biss, ein unverkennbarer Geschmack!
 Das gilt es zu bewahren.
Passant in Nürnberg
Genau hinsehen, entspannt genießen
Im Handel erkennt man die Spezialitäten, die aktuell unter dem EU-Herkunftsschutz stehen, entweder am gelb-blauen bzw. gelb-roten Zeichen oder eben an der geschützten Produktbezeichnung mit dem Zusatz „g.g.A.“ oder „g.U.“.

Ein gutes Gefühl für
Kopf & Bauch

Über 50 bayerische Spezialitäten sind aktuell von der Europäischen Union vor Nachahmung geschützt. Hinter jedem einzelnen dieser Originale stehen festgelegte Qualitäts- und Herkunftsstandards, die von einem staatlich geprüften Kontrollsystem überwacht werden.

Die Spezialitäten können aufgrund ihrer Spezifika, beispielsweise ihrer Geschichte, Zünfte oder Bodenbeschaffenheit so nur in der jeweiligen Region hergestellt werden – und sind somit untrennbar mit der jeweiligen Region oder dem Ort verwurzelt. Dadurch bleibt dieses kulinarische Erbe auch für künftige Generationen erhalten.

Damit es auch morgen noch so schmeckt, wie es schmeckt

Manche regionale Spezialitäten weisen eine jahrhundertealte Rezepttradition vor und haben schon Generationen vor uns begeistert. Das Bayerische Bier g.g.A. zum Beispiel feierte jüngst 500 Jahre Reinheitsgebot und der Allgäuer Emmentaler g.U. wird seit über 200 Jahren tief im bayerischen Süden hergestellt.

Dank der Zertifizierung kann man sicher sein, dass die Nürnberger Rostbratwurst g.g.A. seit mehr als 700 Jahren – im Jahre 1313 erstmals urkundlich erwähnt – nur aus reinem, fettfreien Muskelfleisch vom Schwein, Majoran, Salz und Pfeffer besteht. Keine andere Bratwurst ist qualitativ so hochwertig wie der Winzling aus Nürnberg, denn minderwertigeres Fleisch oder die Zugabe von Wasser für ein sämigeres Brät sind strengstens verboten.

Genauso streng überprüft die EU, dass Allgäuer Bergkäse g.U. ausschließlich und zu 100 Prozent aus frischer Allgäuer Rohmilch gekäst wird und mindestens vier Monate reift; gemäß der Spezifikation nach dem EU-Herkunftsschutz darf Bayerisches Rindfleisch g.g.A. nur von Tieren stammen, die in Bayern geboren und aufgezogen und bis zur Schlachtung nicht weiter als drei Stunden transportiert wurden. Das Fleisch weist einen deutlich niedrigeren pH-Wert auf, ist nachweisbar zarter und deshalb in Qualität und Geschmack besser.

Eine Übersicht der geschützten Spezialitäten finden Sie hier.

weltgenusserbe.bayern

     

    

HERKUNFTSSCHUTZBROSCHÜRE „WELTGENUSSERBE BAYERN“
(AUFLAGE 2019)

Die bayerischen Spezialitäten sind so vielfältig wie die Regionen im Freistaat. Und jedes einzelne der in der Broschüre vorgestellten Produkte ist in besonderer Weise in der Region verankert. Diese regionale Prägung macht die vorgestellten Produkte so besonders und schützenswert. Die Broschüre stellt die spezifischen Charaktereigenschaften, die sich durch die regionale Prägung ergeben, in den Mittelpunkt. Darüber hinaus finden Sie auch kurzweilige Anekdoten und sorgfältig ausgewählte Rezepttipps. Die Broschüre wurde aufgrund der zunehmenden Integration der Herkunftsangaben im EU-Recht, um die Bereiche „Weine“ und „Spirituosen“ ergänzt.

Wenn Sie noch detailliertere Informationen zu den EU-herkunftsgeschützten Spezialitäten haben oder sich über die insgesamt über 270 regionaltypischen Lebensmittel aus Bayern informieren möchten, empfehlen wir Ihnen auch den Besuch der Website www.spezialitaetenland-bayern.de!

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre bei der Erkundung unserer rund 50 europaweit anerkannten Originale!

Broschüre herunterladen (PDF 29,2 MB)
 

EU Herkunftszeichen

  • 1

    Geschützte geografische
    Angabe (g.g.A.)

    Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) müssen in der genannten Region und getreu traditioneller Verfahren erzeugt und/oder hergestellt und/oder verarbeitet werden. Die Rohstoffe bzw. einzelne Zutaten müssen oder können nicht unbedingt aus der Region stammen. Beispiele: Nürnberger Rostbratwürste, Lübecker Marzipan, Parmaschinken, Bayerischer Meerrettich.

  • 2

    Geschützte Ursprungs-bezeichnung (g.U)

    Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) müssen in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Auch alle Rohstoffe müssen aus der genannten Region stammen. Beispiele: Allgäuer Bergkäse, Champagner, Schrobenhausener Spargel, Feta.